Erste Schritte zum Therapieplatz:
 
1. Wir bitten Sie um eine Terminvereinbarung bei der jeweiligen Therapeutin per Telefon.
Sabine Pollhammer-Kohl
Carina Wruß
 
2. Sie benötigen einen Verordnungsschein für 10mal Ergotherapie a 60 Min. am besten von einem  Kinderfacharzt ausgestellt. Bitte beachten Sie: Die Diagnose sollte darauf nach der ICD10 Klassifikation angeführt sein ( www.medaustria.at/f_icd10.html), außerdem muss der Name der Therapeutin auf dem Verordnungsschein angeführt sein.
 
3. Den Verordnungsschein bringen Sie bitte in der ersten Therapiestunde mit, danach bekommen Sie von Ihrer Therapeutin einen Behandlungsplan. Dann lassen Sie die Verordnung gemeinsam mit dem Behandlungsplan bei der Krankenkassa bewilligen und bringen den bewilligten Verordnungsschein zur zweiten Therapiestunde wieder mit. Je nachdem, ob ein Vertrag zwischen der Krankenkassa und Ihrer Therapeutin besteht,  wird direkt mit der Kassa abgerechnet, oder ein Teil der Therapiekosten, den Sie bezahlen, wird Ihnen rückerstattet. Aktuelle Tarife und Zahlungsmodalitäten teilen wir Ihnen beim Ersttelefonat gerne mit.
 
4. Im Rahmen eines „Zehnerblocks Ergotherapie“ ist ein Elterngespräch, wenn möglich mit Mutter und Vater gemeinsam, ohne Beisein des Kindes, vorgesehen.  In dieser Stunde werden die Ergebnisse der Befundaufnahme, Stärken und Schwächen des Kindes zuhause, im Kindergarten oder in der Schule besprochen, Therapieziele gemeinsam festgelegt und weitere Fördermöglichkeiten diskutiert. Wenn Sie eine Absprache mit z.B. PädagogInnen wünschen, benötigen wir Ihre schriftliche Einverständniserklärung, die uns von unserer Schweigepflicht entbindet.
 
5. Auf Wunsch erhalten Sie einen schriftlichen Befund, der jedoch privat zu zahlen ist
 (á  € 90).
 
6. Bitte nehmen Sie vorhandene Befunde zum ersten Termin mit.